Umsatzgrenze prüfen
Kleinunternehmer-Rechner: Bist du unter der Grenze?
Prüfe in zehn Sekunden, ob du dieses und nächstes Jahr die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst. Mit den Grenzen seit 2025: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
Berechnungsweg
So entsteht das Ergebnis
Der Rechner prüft die beiden Grenzen aus § 19 UStG: Der Umsatz im Vorjahr darf 25.000 € nicht überschritten haben und der Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 € nicht überschreiten. Im Gründungsjahr gilt nur die Grenze von 25.000 € für das laufende Jahr. Ob du nächstes Jahr Kleinunternehmer sein kannst, hängt davon ab, ob dein Umsatz in diesem Jahr bei höchstens 25.000 € bleibt.
Richtig einordnen
Darauf solltest du achten
- Gemeint ist der Gesamtumsatz netto, berechnet nach den tatsächlich eingegangenen Zahlungen im Kalenderjahr. Verkäufe von Betriebsvermögen wie einem alten Laptop zählen nicht mit.
- Wird eine Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Regel sofort: Schon für den Umsatz, mit dem du über die Grenze kommst, berechnest du Umsatzsteuer. Frühere Umsätze bleiben steuerfrei.
- Im Gründungsjahr wird die Grenze von 25.000 € nicht anteilig gekürzt, auch wenn du erst im Herbst startest.
- Du darfst freiwillig auf die Regel verzichten, bist dann aber mindestens fünf Jahre gebunden. Sprich das vorher mit deiner Steuerberatung ab.
Rechenbeispiel
Beispiel mit den voreingestellten Werten
Ein Fotograf hatte im Vorjahr 21.000 € Umsatz. Dieses Jahr rechnet er mit 27.000 €. Weil das Vorjahr unter 25.000 € lag und er dieses Jahr unter 100.000 € bleibt, ist er dieses Jahr Kleinunternehmer. Da er dieses Jahr aber über 25.000 € kommt, muss er ab 1. Januar Umsatzsteuer auf seine Rechnungen schreiben.
| Vorjahr 21.000 € (Grenze 25.000 €) | eingehalten |
|---|---|
| Dieses Jahr 27.000 € (Grenze 100.000 €) | eingehalten |
| Dieses Jahr | Kleinunternehmer |
| Nächstes Jahr (27.000 € > 25.000 €) | Umsatzsteuer berechnen |
Häufige Fragen
Fragen zur Kleinunternehmergrenze
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?
Seit 1. Januar 2025 gilt: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr, jeweils netto. Für 2026 haben sich die Grenzen nicht geändert. Vor 2025 lagen sie bei 22.000 € und 50.000 €.
Was passiert, wenn ich die 100.000 € überschreite?
Die Kleinunternehmerregelung endet sofort, nicht erst im nächsten Jahr. Schon für den Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, stellst du Umsatzsteuer in Rechnung. Die Umsätze davor bleiben steuerfrei.
Welche Grenze gilt im Gründungsjahr?
Im ersten Jahr gilt 25.000 € für das laufende Jahr, unabhängig davon, in welchem Monat du startest. Wird die Grenze überschritten, endet die Regel ab dem Umsatz, mit dem du darüber kommst.
Zählt der Umsatz brutto oder netto?
Netto. Als Kleinunternehmer berechnest du ohnehin keine Umsatzsteuer, gezählt werden also die Beträge, die tatsächlich bei dir eingehen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang im Kalenderjahr, nicht das Rechnungsdatum.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für mich?
Sie spart dir Umsatzsteuer-Voranmeldungen und macht dich für Privatkunden günstiger. Dafür kannst du keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen zurückholen. Arbeitest du vor allem für Firmen oder hast du hohe Anschaffungen, kann der Verzicht günstiger sein.
Passende nächste Schritte
Ergebnis praktisch nutzen
Vergleiche passende Lösungen erst, nachdem du dein konservatives Szenario gerechnet hast.
Hinweis: Der Rechner liefert eine überschlägige betriebswirtschaftliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung. Rechne wichtige Entscheidungen mit deinen eigenen Zahlen nach.