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Rechnungen schreiben

Rechnung stornieren: Stornorechnung, Korrektur und Muster.

Falscher Betrag, falscher Kunde, vergessene Angabe: Fehler auf Rechnungen passieren. Eine verschickte Rechnung darfst du aber nicht einfach löschen oder überschreiben. Hier steht, wann du eine Rechnung stornierst und wann eine Korrektur reicht, was auf die Stornorechnung gehört und wie sie aussieht.

Kurz gesagtIst die ganze Rechnung falsch, schreibst du eine Stornorechnung mit eigener neuer Nummer. Sie verweist auf die ursprüngliche Rechnung und enthält deren Beträge mit Minuszeichen. Danach stellst du eine neue, richtige Rechnung aus. Fehlt nur eine Angabe oder ist eine falsch, reicht eine Berichtigung mit Bezug auf die Rechnung (§ 31 Abs. 5 UStDV). Löschen ist tabu.
Stand: 05.11.2026Von Andreas StromsKeine Steuerberatung

Stornieren oder korrigieren?

Stornieren heißt: Du hebst die ganze Rechnung auf. Das ist der saubere Weg, wenn sich der Betrag ändert, die Rechnung an den falschen Kunden ging, der Auftrag ganz entfällt oder du eine Rechnung doppelt geschrieben hast. Zur Stornorechnung gehört fast immer eine neue, richtige Rechnung.

Korrigieren (berichtigen) heißt: Die Rechnung bleibt bestehen, du ergänzt oder änderst nur einzelne Angaben. Das passt, wenn zum Beispiel das Leistungsdatum, deine Steuernummer oder ein Teil der Anschrift fehlt oder falsch ist. Laut § 31 Absatz 5 UStDV muss sich das Korrekturdokument spezifisch und eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung beziehen.

Nicht erlaubt: die verschickte Rechnung löschen, mit derselben Nummer überschreiben oder dieselbe Nummer für die neue Rechnung noch einmal verwenden. Jede Rechnungsnummer darf es nur einmal geben, mehr dazu im Ratgeber Rechnungsnummer.

Warum du eine Rechnung nicht löschen darfst

Rechnungen sind Belege deiner Buchführung. § 146 Absatz 4 der Abgabenordnung verbietet, eine Buchung oder Aufzeichnung so zu verändern, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Die GoBD, die Verwaltungsregeln des Bundesfinanzministeriums zur digitalen Buchführung, verlangen deshalb, dass jede Änderung nachvollziehbar bleibt.

Dazu kommt das Umsatzsteuerrecht: Hast du auf der Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldest du diesen Betrag, auch wenn er zu hoch ist (§ 14c UStG). Diesen Mehrbetrag wirst du erst los, wenn du die Rechnung gegenüber dem Kunden berichtigst. Eine gelöschte Datei ändert daran nichts, denn dein Kunde hat die Rechnung ja schon.

Eine Rechnung, die du noch nicht verschickt hast, ist ein Entwurf. Den darfst du ändern. Hat er schon eine Nummer bekommen, notiere dir, warum diese Nummer fehlt.

So stornierst du eine Rechnung in 4 Schritten

  1. Stornorechnung anlegen mit einer eigenen, neuen Rechnungsnummer aus deinem normalen Nummernkreis und dem heutigen Datum.
  2. Bezug herstellen: „Stornorechnung zur Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum]“. Ohne diesen Bezug ist nicht klar, was storniert wird.
  3. Beträge mit Minuszeichen übernehmen: dieselben Positionen, derselbe Nettobetrag, derselbe Steuersatz und derselbe Steuerbetrag wie auf der ursprünglichen Rechnung, nur negativ. Ein kurzer Grund, etwa „falscher Rechnungsbetrag“, macht den Vorgang nachvollziehbar.
  4. Neue Rechnung schreiben mit wieder einer neuen Nummer und allen richtigen Angaben. Schick Stornorechnung und neue Rechnung am besten zusammen an den Kunden und lege beide ab.

Auf die Stornorechnung gehören dieselben Pflichtangaben wie auf jede Rechnung: dein Name und deine Anschrift, die Daten des Kunden, deine Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, Nummer, Leistung, Beträge und Steuer. Die Liste mit Erklärungen steht unter Rechnung: Pflichtangaben, die Anleitung für die neue Rechnung unter Rechnung schreiben.

Hat dein Kunde die falsche Rechnung schon bezahlt, verrechnest du die Zahlung mit der neuen Rechnung oder zahlst den zu viel gezahlten Betrag zurück.

Muster: Stornorechnung und neue Rechnung

Ein Fotograf hat einem Hotel versehentlich zwei Tage statt einem berechnet. Er storniert die Rechnung 2026-087 und schreibt sie neu. Namen und Nummern sind ausgedacht. Du kannst den Aufbau für deine eigene Stornorechnung übernehmen.

Muster-Stornorechnung (mit 19 % Umsatzsteuer)
Tom Beispiel · Fotografie
Karl-Liebknecht-Straße 20 · 04107 Leipzig
USt-IdNr.: DE123456789

An: Hotel Am Markt GmbH · Markt 4 · 04109 Leipzig

Stornorechnung Nr. 2026-091
Datum: 05.11.2026

Stornorechnung zur Rechnung Nr. 2026-087 vom 30.10.2026
Grund: falsche Menge berechnet (2 Tage statt 1 Tag Fotoshooting)
Leistungsdatum der ursprünglichen Rechnung: 22.10.2026

Pos. 1  Fotoshooting Zimmer und Restaurant, 2 Tage à 1.200,00 €   −2.400,00 €

Nettobetrag                                             −2.400,00 €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer                                   −456,00 €
Stornobetrag                                            −2.856,00 €

Die Rechnung Nr. 2026-087 ist damit aufgehoben.
Die richtige Rechnung erhältst du mit Nr. 2026-092.

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Rechnung Nr. 2026-092
Rechnungsdatum: 05.11.2026
Leistungsdatum: 22.10.2026
Ersetzt die stornierte Rechnung Nr. 2026-087 vom 30.10.2026.

Pos. 1  Fotoshooting Zimmer und Restaurant, 1 Tag (Pauschale)   1.200,00 €

Nettobetrag                                              1.200,00 €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer                                    228,00 €
Rechnungsbetrag                                          1.428,00 €

Zahlbar ohne Abzug bis 19.11.2026 auf IBAN DE00 0000 0000 0000 0000 00.

Stornorechnung, Rechnungskorrektur oder Gutschrift?

  • Stornorechnung: hebt eine Rechnung ganz auf, mit allen Beträgen negativ. Danach folgt meist eine neue Rechnung.
  • Rechnungskorrektur oder Berichtigung: ergänzt oder ändert einzelne Angaben, die Rechnung bleibt gültig. Das Dokument muss sich eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung beziehen (§ 31 Abs. 5 UStDV).
  • Kaufmännische Gutschrift: So nennen viele einen Beleg, mit dem du nachträglich einen Teil erstattest, zum Beispiel einen Preisnachlass nach einer Reklamation. Ändert sich dadurch der Betrag, berichtigst du auch die Umsatzsteuer (§ 17 UStG). Umsatzsteuerlich ist eine „Gutschrift“ aber etwas anderes: eine Rechnung, die dein Kunde für deine Leistung ausstellt (§ 14 Abs. 2 UStG). Schreib deshalb besser „Rechnungskorrektur“ oder „Stornorechnung“ auf deinen Beleg, damit es keine Verwechslung gibt.

Eine Proformarechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer ist keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Ändert sich etwas, schreibst du einfach eine neue Proformarechnung, ein Storno ist nicht nötig.

Sonderfälle: Kleinunternehmer und E-Rechnung

Kleinunternehmer

Du stornierst genauso: Stornorechnung mit eigener Nummer, Bezug auf die ursprüngliche Rechnung, Betrag mit Minuszeichen, dazu wieder der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Danach schreibst du die neue Rechnung. Hast du als Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldest du diesen Betrag dem Finanzamt (§ 14c UStG). Berichtige die Rechnung sofort gegenüber dem Kunden und kläre mit deinem Finanzamt oder deiner Steuerberatung, wie du den Betrag zurückbekommst. Wie normale Rechnungen als Kleinunternehmer aussehen, steht im Ratgeber Kleinunternehmer-Rechnung.

E-Rechnung

Musst du einem Geschäftskunden eine E-Rechnung schicken, muss auch die Berichtigung eine E-Rechnung sein. Das hat das Bundesfinanzministerium im Schreiben vom 15. Oktober 2026 (Randnummer 20) klargestellt. Welcher technische Rechnungstyp für welche Korrektur gilt, ist dort noch nicht festgelegt. Wichtig ist, dass sich aus ursprünglicher Rechnung und Korrektur zusammen die richtigen Angaben eindeutig ergeben. Ein Rechnungsprogramm erzeugt die Stornorechnung dann im selben Format wie die ursprüngliche E-Rechnung. Mehr zu den Formaten unter XRechnung und ZUGFeRD erstellen.

Stornos mit Rechnungsprogramm

Im Rechnungsprogramm geht ein Storno mit wenigen Klicks. Die stornierte Rechnung bleibt sichtbar erhalten, ihre Nummer wird nicht noch einmal vergeben, und die Buchung wird automatisch angepasst. Der Ablauf unterscheidet sich aber von Programm zu Programm. So steht es in den Hilfeseiten der Anbieter (geprüft am 05.11.2026):

  • Lexware Office: Eine offene Rechnung stornierst du unter „Weitere Aktionen“. Dabei entsteht kein eigener Storno-Beleg mit neuer Nummer: Die Rechnung bekommt einen Stornostempel, die Buchung wird aufgehoben und die alte Nummer bleibt gesperrt. Mit „Duplizieren“ legst du die korrigierte Rechnung an, sie bekommt die nächste freie Nummer. Ist die Rechnung schon bezahlt, löst du vorher die Zahlung von der Rechnung. Willst du einen eigenen Beleg mit eigener Nummer, nutzt du die Funktion „Rechnungskorrektur“.
  • sevdesk: Über „Mehr“ und „Rechnung stornieren“ entsteht automatisch eine Stornorechnung mit Bezug auf die Originalrechnung und der nächsten freien Nummer. Das geht für offene oder fällige Rechnungen. Für bereits bezahlte Rechnungen empfiehlt sevdesk eine Gutschrift.
  • Papierkram: Bei einer abgeschlossenen Rechnung wählst du „nachträglich bearbeiten“. Papierkram storniert die Rechnung, erstellt die Stornorechnung und legt einen gleichen Entwurf für die neue Rechnung an, die Nummern vergibt es automatisch.
  • easybill: Über „Storno erstellen“ legst du den Storno direkt aus der Rechnung an, auch bei E-Rechnungen. Storno und Rechnung stehen in jeder Übersicht untereinander.

In welchem Tarif das jeweils enthalten ist, prüfst du im kostenlosen Test. Preise und Tarifgrenzen stehen im Rechnungsprogramme-Vergleich, Programme mit kostenlosem Tarif unter Rechnungsprogramm kostenlos.

Rechnungsprogramme mit Storno-Funktion

Alle vier Programme haben laut ihren Hilfeseiten eine eigene Storno-Funktion (Stand 05.11.2026). Wie der Ablauf genau aussieht, unterscheidet sich, siehe oben. Teste ihn im kostenlosen Tarif oder Testzeitraum, bevor du dich festlegst.

Zur Reihenfolge: Die Reihenfolge ist unsere redaktionelle Einschätzung nach Preis, Funktionsumfang und Einsatzzweck; bei ähnlicher Eignung stehen Programme mit Partnerlink weiter vorn. Vor- und Nachteile nennen wir unabhängig davon.

Checkliste

Vor dem Abschicken prüfen

  • Stornorechnung mit eigener neuer Nummer
  • Bezug: „Stornorechnung zur Rechnung Nr. … vom …“
  • Alle Beträge und die Steuer mit Minuszeichen
  • Neue Rechnung mit wieder neuer Nummer
  • Ursprüngliche Rechnung, Storno und neue Rechnung abgelegt
  • Bei E-Rechnungspflicht: Storno ebenfalls als E-Rechnung

Typische Fehler

Das geht oft schief

  • Die falsche Rechnung wird gelöscht oder mit derselben Nummer überschrieben.
  • Die neue Rechnung bekommt die Nummer der alten Rechnung.
  • Der Storno nennt nicht, welche Rechnung aufgehoben wird.
  • Im Storno fehlt die Umsatzsteuer mit Minuszeichen, die Steuer bleibt dann in der Buchhaltung stehen.
  • Der Beleg heißt „Gutschrift“ und wird mit einer Gutschrift des Kunden verwechselt.
  • Zu viel ausgewiesene Umsatzsteuer wird nicht korrigiert, der Betrag bleibt beim Finanzamt fällig.

Mit Software erledigen

Weniger Handarbeit

Ein Rechnungsprogramm storniert Rechnungen mit wenigen Klicks. Die stornierte Rechnung bleibt sichtbar erhalten, ihre Nummer wird nicht noch einmal vergeben, und die Buchung wird automatisch angepasst.

Testphase30 Tage kostenlos testen

Im Test sind alle Funktionen der größten Version XL freigeschaltet. Der Test endet automatisch und wird nicht von selbst zum Abo.

Spartipp

Lexware Office startet immer wieder Neukundenaktionen. Ob gerade eine läuft, siehst du vor dem Bezahlen im Warenkorb. Plane trotzdem mit dem regulären Preis, denn der gilt danach.

Testphase14 Tage kostenlos testen

Danach kannst du in den dauerhaft kostenlosen Tarif mit drei Rechnungen pro Monat wechseln oder einen bezahlten Tarif wählen.

Spartipp

Neukunden bekommen bei sevdesk oft einen Rabatt, der bei 12 oder 24 Monaten Laufzeit länger gilt. Ob gerade eine Neukundenaktion läuft, zeigt sevdesk im Warenkorb vor dem Bezahlen. Alle Sparwege: sevdesk Gutschein

TestphaseDauerhaft kostenlos starten

Der Free-Tarif kostet nichts und läuft ohne Enddatum. EÜR, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Angebote und XRechnung gibt es erst ab Tarif S.

Spartipp

Bei jährlicher Zahlung ist der Monatspreis niedriger als bei monatlicher Zahlung. Mit dem kostenlosen Tarif Free kannst du ohne Zahlung starten.

Zur Reihenfolge: Die Reihenfolge ist unsere redaktionelle Einschätzung nach Preis, Funktionsumfang und Einsatzzweck; bei ähnlicher Eignung stehen Programme mit Partnerlink weiter vorn. Vor- und Nachteile nennen wir unabhängig davon.

Alle Programme mit Preisen und Tarifgrenzen: Rechnungsprogramme im Vergleich · Buchhaltungssoftware im Vergleich

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Darf ich eine falsche Rechnung einfach löschen?

Nein, wenn sie schon verschickt ist. Sie ist dann ein Beleg deiner Buchführung und darf nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt verloren geht (§ 146 Abs. 4 AO). Du stornierst oder berichtigst sie. Einen Entwurf, den noch niemand bekommen hat, darfst du ändern.

Braucht eine Stornorechnung eine eigene Rechnungsnummer?

Ja. Sie bekommt eine neue Nummer aus deinem Nummernkreis und verweist auf die Nummer und das Datum der stornierten Rechnung. Die neue, richtige Rechnung bekommt wieder eine eigene Nummer.

Was ist der Unterschied zwischen Storno und Rechnungskorrektur?

Ein Storno hebt die ganze Rechnung auf, danach schreibst du eine neue. Eine Korrektur ändert nur einzelne Angaben, die Rechnung bleibt bestehen. Ändert sich der Betrag, ist der Storno mit neuer Rechnung meist der klarere Weg.

Muss ich den Kunden informieren?

Ja. Schick ihm die Stornorechnung und die neue Rechnung, denn er muss seine Buchhaltung und gegebenenfalls seine Vorsteuer ebenfalls anpassen.

Kann ich eine bereits bezahlte Rechnung stornieren?

Ja. Die Zahlung verrechnest du dann mit der neuen Rechnung oder zahlst zu viel Gezahltes zurück. In manchen Programmen musst du die Zahlung vorher von der Rechnung lösen oder nutzt eine Gutschrift statt eines Stornos, zum Beispiel bei sevdesk.

Muss ein Storno einer E-Rechnung auch eine E-Rechnung sein?

Ja, wenn für die Rechnung eine E-Rechnungspflicht besteht. So steht es im BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026. Rechnungsprogramme mit E-Rechnung erzeugen den Storno im passenden Format.

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